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Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Persönliche Schutzausrüstung im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) "ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung" (PSA-BV, §1 (2).

Die persönliche Schutzausrüstung ist anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zu wählen. Sind demnach Gefährdungen/Gefahren nicht durch Subvention, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen (STOP-Prinzip) auszuschließen, dann sind der Arbeitgeber und die Arbeitgeberin verpflichtet, ihren Beschäftigten* die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen. Die Beschäftigten müssen die bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung verwenden, solange eine Gefährdung besteht.

Persönliche Schutzausrüstungen müssen:

  • für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sein
  • den ergonomischen Anforderungen entsprechen
  • den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entsprechen
  • den Beschäftigten passen
  • für eine Person bestimmt sein (sonst müssen hygienische Maßnahmen erfolgen) - daher auch persönliche Schutzausrüstung
  • regelmäßig gereinigt, gewartet, geprüft und sachgerecht gelagert werden

Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter in die Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung unterwiesen werden; Bei PSA, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, also Kategorie III, sind darüber hinaus zusätzlich Übungen erforderlich, wie z. B. bei Atemschutzgeräten.

Regelwerk/ rechtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz: legt dem Arbeitgeber die gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) auf (Arbeitsschutzgetz - ArbSchG ; externer Link)
  • PSA-Benutzungsverordnung: regelt das Benutzen persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit (PSA-BV ; externer Link)
  • DGUV-Regeln: verschiedene DGUV-Regeln thematisieren verschiedene persönliche Schutzausrüstung
    • Eine Auswahl ist hier aufgeführt:
      • DGUV Regel 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung"
      • DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten"
      • DGUV Regel 112-192 "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz"
      • DGUV Regel 112-195 "Benutzung von Schutzhandschuhen"

Weitere Informationen erhalten Sie u.a. auch auf den Online-Plattformen der Berufsgenossenschaften.

 

 *um den Lesefluss nicht zu stören, verwenden wir hier vereinfachend die grammatisch männliche Form (Mitarbeiter, Kollege, Arbeitgeber, Angestellter u.ä.). Uns ist es wichtig zu betonen, dass wir mit dieser grammatischen Form alle Personen, aller Geschlechter, ansprechen.