Prüfung gem. den Regeln der DGUV und Berufsgenossenschaft
(Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)
Als Sachkundige nach DGUV 312-906
- Prüfung Ihrer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz gemäß Vorschriften der DGUV 112-198 "Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz"
- wir bieten unsere Prüfung herstellerunabhängig an
- Umfang der Prüfung:
- Untersuchung auf Beschädigungen
- Prüfung auf chemische Verunreinigung
- Vergabe einer Prüfplakette
- Prüfergebnis wird in einem Prüfprotokoll festgehalten und Ihnen ausgedruckt und als digitales Dokument zur Verfügung gestellt
- Ablauf der Prüfung:
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sie senden Ihre zu prüfende PSAgA an uns (auf eigene Kosten) mit dem Einsendeformular (dieses erhalten Sie nach der Bestellung) und Prüfbuch
- nach dem wir Ihr Paket mit der zu prüfenden PSAgA erhalten haben, prüfen wir ihre PSAgA gemäß den Vorschriften der DGUV 112-198
- nach der durchgeführten Prüfung erhalten Sie ein Prüfzertifikat und wir schicken Ihnen wieder alles zurück (Rücksendung im Prüfpreis enthalten),
- i.d.R. führen wir die Prüfung innerhalb von 2 Werktagen durch; die Versandlaufzeiten sind vom Versanddienstleister DHL abhängig
- Was wir prüfen?
- persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) und Rettungsausrüstungen (RA), wie z.B.:
- Auffanggurte, Haltegurte (gem. DIN EN 361, DIN EN 358)
- Seile (gem. DIN EN 1891)
- Verbindungselemente (gem. DIN EN 362)
- Verbindungsmittel (gem. DIN EN 358, DIN EN 354)
- Falldämpfer (gem. DIN EN 355)
- Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung (gem. DIN EN 353-2)
- Anschlageinrichtungen (gem. DIN EN 795)
- Was wir nicht prüfen?
- Höhensicherungsgeräte
- Rettungshubgeräte
- Abseilgeräte
- Motorwinden für den Personentransport
- dauerhaft befestigte Anschlageinrichtungen (z.B. auf Dächern, an Fassaden und Konstruktionen)
- dauerhaft befestigte Sicherungspunkte (z.B. an Kletteranlagen, in Hochseilgärten und an Felsen)
- Feuerwehrhaltegurten und -leinen (siehe DGUV Grundsatz 305-002)
- im eigenen persönlichen Besitz und Gebrauch befindlicher Ausrüstung einer qualifizierten Person im Bergsport
- Was sollten Sie nicht zur Prüfung einschicken?
- die Label/Herstelleretikett sind nicht mehr vorhanden
- die Label sind unleserlich
- Schlingen, Seile, Gurtbänder sind mit lösungsmittelhaltigen Stiften (z.B. Edding - außer es ist lt. Herstellerangaben gestattet) gekennzeichnet
- Schlingen, Seile, Gurtbänder sind durch Stoffe wie Bitumen oder Teer verunreinigt.
- die maximale Benutzungsdauer laut Hersteller ist überschritten