Das "STOP-Prinzip"
Nach der Durchführung der Gefahren- und Gefährdungsanalyse im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, gilt es nun zu entscheiden, welche Schutzmaßnahmen umgesetzt werden, um den Arbeitnehmer* zu schützen. Genau daran knüpft das "STOP-Prinzip" an. Es beschreibt die Hierarchie bei der Auswahl einer geeigneten Schutzmaßnahme.
"STOP-Prinzip", was bedeutet das?
"STOP" steht für:
- S = Substitution
- T = Technische Schutzmaßnahme
- O = Organisatorische Maßnahme
- P = Persönliche/ Personenbezogene Schutzmaßnahme
Substitution:
=Austausch, Ersatz
Substitution im Rahmen des "STOP"-Prinzipes bedeutet, wir ersetzen etwas um eine Gefahr zu vermeiden, wenn dies nicht geht zumindest zu verringern.
Beim Umgang mit Reinigungsmitteln, kann dies ein anderes Reinigungsmittel sein, welches nicht gesundheitsschädlich ist oder besser verträglich; bei einer Maschine kann eine andere Maschine angeschafft werden, bei der die festgestellten Gefahren von vornherein gar nicht erst auftreten.
Technische Schutzmaßnahme:
Ist eine Substitution nicht möglich, muss überprüft werden, ob man die Gefahren durch technische Schutzmaßnahmen beseitigen kann.
Beim Umgang mit Gefahrstoffen könnte hier z.B. geprüft werden, ob ein Abzug Abhilfe vor gefährlichen Dämpfen bringt; beim Sägen kann geprüft werden, ob es Zusatzteile/-ausstattungen des Herstellers für die Sägemaschine gibt, die z.B. die Sägespäne direkt auffangen; usw.
Organisatorische Maßnahme:
Diese Schutzmaßnahme beschäftigt sich mit der Reduzierung der Intensität und Dauer von Gefahren und Gefährdungen.
Bspw. bei Maschinen mit Lärmbelastung muss geschaut werden, ob und welches Personal sich im Umfeld befinden muss - hier sollten so wenig Personen, wie möglich und nötig arbeiten.
Im Winter stellt häufig das Ausrutschen auf vereisten Flächen von und zu Arbeit bzw. auf Baustellen ein entscheidendes Problem dar. Hier ist eine organisatorische Maßnahme dafür zu sorgen, dass die Flächen, Wege, Geräte o.ä. vor Arbeitsbeginn bzw. Benutzung enteist und beräumt werden und dass es einen Plan gibt, der festschreibt wer dies macht, wann und wie oft. Schön wenn morgens alles beräumt wurde, aber es mittags nochmal schneit...
Die Planung von Pausen- und Erholungszeiten ist ebenfalls als Beispiel für eine organisatorische Maßnahme zu nennen (z.B. bei der Gefahr von psychischen Belastungen/Erkrankungen - Stress/Burn out vorbeugen). Sind Nachtschichten notwendig? Feiertagsarbeit? Über all hier und in vielen weiteren Bereichen sind organisatorische Maßnahmen anzuwenden und sinnvoll.
Darüber hinaus sind ist eine gewissenhafte Planung von der Positionierung von z.B. Defribrillator, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kästen usw. auch eine organisatorische Maßnahme.
Persönliche/Personenbezogene Schutzmaßnahme:
Wenn alle anderen Schutzmaßnahmen nicht umsetzbar sind, erst dann greift die persönliche Schutzmaßnahme. Hier geht es z.B. um den Schutz durch Persönliche Schutzausrüstung (PSA, wie Helme, Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen, Gehörschutz, Masken, ...) - Diese sind jeweils durch den Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen; der Mitarbeiter muss in den Umgang mit diesen eingewiesen und unterwiesen werden (trägt der Mitarbeiter auch wirklich seine Schutzbrille oder nicht?)
Insgesamt ist festzuhalten, dass es sich hier um eine Hierarchie handelt; dies bedeutet also nicht, dass man sich eine Maßnahme aussuchen kann, die einem gefällt, sondern es erfolgt immer die Betrachtung nach dem "STOP-Prinzip", also erst Substitution, dann technische, organisatorische und erst schlussendlich persönliche Schutzmaßnahmen. Dies bedeutet nicht, dass der persönliche Schutz uninteressant ist; es bedeutet das wir den größten Erfolg erzielen, wenn wir etwas substituieren können, bspw. Maschine mit hohem Geräuschpegel gegen eine Maschine, die lautlos arbeitet. Natürlich könnte man auch allen Mitarbeitern Gehörschutz geben, aber dann hätte man das STOP nicht beachtet. Denn dadurch wird die Gefahr nicht ausgeschalten oder vermindert, vielmehr entstehen neue Risiken (laute Maschine-Gehörschutz-kann Kollegen nicht mehr verstehen).
Warum haben wir dann soviele persönliche Schutzmaßnahmen, wenn das die unterste Stufe der Hierarchie ist? Es lässt sich wohl nie ein gefahrenfreier Arbeitsplatz schaffen. Es gibt immer irgendwelche Gefahren, die sich nicht substituieren, technisch oder organisatorisch beseitigen lassen.
Aber es bietet sich auch an die Stufen des S T O P -Prinzpes nicht getrennt zu sehen. Wir gehen diese zwar schrittweise durch, aber vielleicht lässt sich die Substitution zusätzlich noch mehr verbessern mittels der anderen Schutzmaßnahmen?! Wir erhalten so einen Maßnahmenmix, der für noch mehr Sicherheit sorgt.
Wichtig bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen ist immer nach dem "STOP-Prinzip" vorzugehen. Nur wenn eine Stufe (Buchstabe) nicht greift oder es einfach keine Möglichkeit gibt, wird auf der nächsten Stufe (Buchstabe) geprüft. Hier geht es nur um Vorhandensein, Umsetzbarkeit und ob es sinnvoll ist. Es geht nie um finanzielle Aspekte: frei nach dem Motto "die neue Maschine ist zu teuer, jetzt bekommen alle Gehörschutz " funktioniert nicht und ist auch nicht gestattet. Sollten Sie trotz aller Vorsicht einen Arbeitsunfall haben, dann wird auch geprüft werden, ob die geeignete Schutzmaßnahme ausgewählt wurde.
*um den Lesefluss nicht zu stören, verwenden wir hier vereinfachend die grammatisch männliche Form (Mitarbeiter, Kollege, Arbeitgeber, Angestellter u.ä.). Uns ist es wichtig zu betonen, dass wir mit dieser grammatischen Form alle Personen, aller Geschlechter, ansprechen.