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Prüfung von persönlicher Ausrüstung gegen Absturz

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Prüfung gem. den Regeln der DGUV und Berufsgenossenschaft

(Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)

Als Sachkundige nach DGUV 312-906

 

  • Prüfung Ihrer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz gemäß Vorschriften der DGUV 112-198 "Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz"
  • wir bieten unsere Prüfung herstellerunabhängig an
  • Umfang der Prüfung:
    • Untersuchung auf Beschädigungen
    • Prüfung auf chemische Verunreinigung
    • Vergabe einer Prüfplakette
    • Prüfergebnis wird in einem Prüfprotokoll festgehalten und Ihnen ausgedruckt und als digitales Dokument zur Verfügung gestellt
  • Ablauf der Prüfung:
    • sie senden Ihre zu prüfende PSAgA an uns (auf eigene Kosten) mit dem Einsendeformular (dieses erhalten Sie nach der Bestellung) und Prüfbuch
    • nach dem wir Ihr Paket mit der zu prüfenden PSAgA erhalten haben, prüfen wir ihre PSAgA gemäß den Vorschriften der DGUV 112-198
    • nach der durchgeführten Prüfung erhalten Sie ein Prüfzertifikat und wir schicken Ihnen wieder alles zurück (Rücksendung im Prüfpreis enthalten),
    • i.d.R. führen wir die Prüfung innerhalb von 2 Werktagen durch; die Versandlaufzeiten sind vom Versanddienstleister DHL abhängig
  • Was wir prüfen?
    • persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) und Rettungsausrüstungen (RA), wie z.B.: 
      • Auffanggurte, Haltegurte (gem. DIN EN 361, DIN EN 358)
      • Seile (gem. DIN EN 1891)
      • Verbindungselemente (gem. DIN EN 362)
      • Verbindungsmittel (gem. DIN EN 358, DIN EN 354)
      • Falldämpfer (gem. DIN EN 355)
      • Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung (gem. DIN EN 353-2)
      • Anschlageinrichtungen (gem. DIN EN 795)
  • Was wir nicht prüfen?
    • Höhensicherungsgeräte
    • Rettungshubgeräte
    • Abseilgeräte
    • Motorwinden für den Personentransport
    • dauerhaft befestigte Anschlageinrichtungen (z.B. auf Dächern, an Fassaden und Konstruktionen)
    • dauerhaft befestigte Sicherungspunkte (z.B. an Kletteranlagen, in Hochseilgärten und an Felsen)
    • Feuerwehrhaltegurten und -leinen (siehe DGUV Grundsatz 305-002)
    • im eigenen persönlichen Besitz und Gebrauch befindlicher Ausrüstung einer qualifizierten Person im Bergsport
  • Was sollten Sie nicht zur Prüfung einschicken?
    • die Label/Herstelleretikett sind nicht mehr vorhanden
    • die Label sind unleserlich
    • Schlingen, Seile, Gurtbänder sind mit lösungsmittelhaltigen Stiften (z.B. Edding - außer es ist lt. Herstellerangaben gestattet) gekennzeichnet
    • Schlingen, Seile, Gurtbänder sind durch Stoffe wie Bitumen oder Teer verunreinigt.
    • die maximale Benutzungsdauer laut Hersteller ist überschritten